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Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren und die Mindestanforderungen an die viruzide Wirkung von chemischen Desinfektionsmitteln und Antiseptika fest, die bei Verdünnung mit hartem Wasser oder bei der Verwendung von Fertigprodukten mit Wasser eine homogene, physikalisch stabile Zubereitung bilden. Die Produkte können nur bei einer Konzentration von 80 % oder darunter geprüft werden, da durch die Zugabe der Prüforganismen und der Belastungssubstanz immer eine Verdünnung hervorgerufen wird.
Diese Europäische Norm gilt für Produkte, die im Veterinärbereich eingesetzt werden, d. h. bei der Aufzucht, Haltung, Produktion, beim Transport und bei der Tierkörperbeseitigung aller Tierarten mit Ausnahme der Bereiche, in denen Tiere direkt nach der Tötung als Nahrungsmittel verwendet oder der weiterverarbeitenden Industrie zugeführt werden.
ANMERKUNG 1 Das beschriebene Verfahren ist zur Bestimmung der viruziden Wirksamkeit von im Handel erhältlichen Zubereitungen oder aktiven Substanzen unter Anwendungsbedingungen vorgesehen.
ANMERKUNG 2 Das Verfahren entspricht der Phase 2/Stufe 1.
Reģistrācijas numurs (WIID)
38543
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren und die Mindestanforderungen an die viruzide Wirkung von chemischen Desinfektionsmitteln und Antiseptika fest, die bei Verdünnung mit hartem Wasser oder bei der Verwendung von Fertigprodukten mit Wasser eine homogene, physikalisch stabile Zubereitung bilden. Die Produkte können nur bei einer Konzentration von 80 % oder darunter geprüft werden, da durch die Zugabe der Prüforganismen und der Belastungssubstanz immer eine Verdünnung hervorgerufen wird.
Diese Europäische Norm gilt für Produkte, die im Veterinärbereich eingesetzt werden, d. h. bei der Aufzucht, Haltung, Produktion, beim Transport und bei der Tierkörperbeseitigung aller Tierarten mit Ausnahme der Bereiche, in denen Tiere direkt nach der Tötung als Nahrungsmittel verwendet oder der weiterverarbeitenden Industrie zugeführt werden.
ANMERKUNG 1 Das beschriebene Verfahren ist zur Bestimmung der viruziden Wirksamkeit von im Handel erhältlichen Zubereitungen oder aktiven Substanzen unter Anwendungsbedingungen vorgesehen.
ANMERKUNG 2 Das Verfahren entspricht der Phase 2/Stufe 1.