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Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren für und die Mindestanforderungen an die bakterizide Wirkung von chemischen Desinfektionsprodukten und antiseptischen Produkten fest, die bei Verdünnung in Wasser standardisierter Härte oder — im Falle gebrauchsfertiger Produkte — in Wasser als homogenes und physikalisch stabiles Präparat vorliegen. Die Produkte können nur bei einer Konzentration von höchstens 80 % geprüft werden, da durch die Zugabe der Prüfkeime und der Belastungssubstanz immer eine bestimmte Verdünnung auftritt.
Das vorliegende Dokument gilt für Produkte, die im Lebensmittelbereich, in der Industrie, im Haushalt und in öffentlichen Einrichtungen genutzt werden; ausgenommen sind Bereiche und Situationen, in denen die Desinfektion medizinisch angezeigt ist und Produkte, die auf lebenden Geweben verwendet werden, hier wiederum außer denen, die zur Handhygiene in den vorstehend genannten Bereichen verwendet werden. Es werden mindestens folgende Bereiche abgedeckt:
a) Verarbeitung, Vertrieb und Verkauf von:
1) Lebensmitteln tierischer Herkunft:
- Milch und Milcherzeugnisse;
- Fleisch und Fleischerzeugnisse;
- Fisch, Meerestiere und zugehörige Erzeugnisse;
- Eier und Eierzeugnisse;
- Tiernahrung;
- usw.; 2) Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft:
- Getränke;
- Obst, Gemüse und zugehörige Erzeugnisse (einschließlich Zucker, Destillationsprodukte usw.);
- Mehl, gemahlene und gebackene Erzeugnisse;
- Tiernahrung;
- usw.;
b) öffentliche Einrichtungen und Haushalt:
- Verpflegungsbetriebe;
- öffentliche Bereiche;
- öffentliche Verkehrsmittel;
- Schulen;
- Kindergärten, Kinderkrippen u. Ä.;
- Geschäfte;
- Sportstätten;
- Abfallbehälter (Mülltonnen usw.);
- Hotels;
- Wohngebäude;
- klinisch nicht kritische Bereiche in Krankenhäusern;
- Büroräume;
- usw.;
c) weitere industrielle Bereiche:
- Verpackungsmaterial;
- Biotechnologie (Hefe, Proteine, Enzyme, usw.);
- Pharmazeutika;
- Kosmetika und Toilettenartikel;
- Textilien;
- Luft und R
Reģistrācijas numurs (WIID)
31884
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren für und die Mindestanforderungen an die bakterizide Wirkung von chemischen Desinfektionsprodukten und antiseptischen Produkten fest, die bei Verdünnung in Wasser standardisierter Härte oder — im Falle gebrauchsfertiger Produkte — in Wasser als homogenes und physikalisch stabiles Präparat vorliegen. Die Produkte können nur bei einer Konzentration von höchstens 80 % geprüft werden, da durch die Zugabe der Prüfkeime und der Belastungssubstanz immer eine bestimmte Verdünnung auftritt.
Das vorliegende Dokument gilt für Produkte, die im Lebensmittelbereich, in der Industrie, im Haushalt und in öffentlichen Einrichtungen genutzt werden; ausgenommen sind Bereiche und Situationen, in denen die Desinfektion medizinisch angezeigt ist und Produkte, die auf lebenden Geweben verwendet werden, hier wiederum außer denen, die zur Handhygiene in den vorstehend genannten Bereichen verwendet werden. Es werden mindestens folgende Bereiche abgedeckt:
a) Verarbeitung, Vertrieb und Verkauf von:
1) Lebensmitteln tierischer Herkunft:
- Milch und Milcherzeugnisse;
- Fleisch und Fleischerzeugnisse;
- Fisch, Meerestiere und zugehörige Erzeugnisse;
- Eier und Eierzeugnisse;
- Tiernahrung;
- usw.; 2) Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft:
- Getränke;
- Obst, Gemüse und zugehörige Erzeugnisse (einschließlich Zucker, Destillationsprodukte usw.);
- Mehl, gemahlene und gebackene Erzeugnisse;
- Tiernahrung;
- usw.;
b) öffentliche Einrichtungen und Haushalt:
- Verpflegungsbetriebe;
- öffentliche Bereiche;
- öffentliche Verkehrsmittel;
- Schulen;
- Kindergärten, Kinderkrippen u. Ä.;
- Geschäfte;
- Sportstätten;
- Abfallbehälter (Mülltonnen usw.);
- Hotels;
- Wohngebäude;
- klinisch nicht kritische Bereiche in Krankenhäusern;
- Büroräume;
- usw.;
c) weitere industrielle Bereiche:
- Verpackungsmaterial;
- Biotechnologie (Hefe, Proteine, Enzyme, usw.);
- Pharmazeutika;
- Kosmetika und Toilettenartikel;
- Textilien;
- Luft und R