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Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren und die Mindestanforderungen an die bakterizide Wirkung von chemischen Desinfektionsmitteln fest, die in Wasser standardisierter Härte als homogenes physikalisch stabiles Präparat vorliegen bzw. bei gebrauchsfertigen Produkten in Wasser.
Diese Europäische Norm gilt für Produkte, die zur Instrumentendesinfektion im humanmedizinischen Bereich durch Untertauchen verwendet werden, selbst wenn diese nicht durch die Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte erfasst sind.
Diese Europäische Norm gilt für Bereiche und unter Bedingungen, wo eine Desinfektion aus medizinischen Gründen angezeigt ist, z. B. bei der Patientenbetreuung in
- Krankenhäusern, kommunalen medizinischen Einrichtungen und im Dentalbereich;
- medizinischen Einrichtungen in Schulen, Kindergärten und Heimen;
und können auch am Arbeitsplatz oder im häuslichen Bereich gegeben sein. Eingeschlossen sein können auch Einrichtungen wie Wäschereien und Küchen, die der direkten Versorgung von Patienten dienen.
ANMERKUNG Das Verfahren entspricht einer Prüfung der Phase 2, Stufe 2 (Anhang E).
Reģistrācijas numurs (WIID)
10046
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren und die Mindestanforderungen an die bakterizide Wirkung von chemischen Desinfektionsmitteln fest, die in Wasser standardisierter Härte als homogenes physikalisch stabiles Präparat vorliegen bzw. bei gebrauchsfertigen Produkten in Wasser.
Diese Europäische Norm gilt für Produkte, die zur Instrumentendesinfektion im humanmedizinischen Bereich durch Untertauchen verwendet werden, selbst wenn diese nicht durch die Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte erfasst sind.
Diese Europäische Norm gilt für Bereiche und unter Bedingungen, wo eine Desinfektion aus medizinischen Gründen angezeigt ist, z. B. bei der Patientenbetreuung in
- Krankenhäusern, kommunalen medizinischen Einrichtungen und im Dentalbereich;
- medizinischen Einrichtungen in Schulen, Kindergärten und Heimen;
und können auch am Arbeitsplatz oder im häuslichen Bereich gegeben sein. Eingeschlossen sein können auch Einrichtungen wie Wäschereien und Küchen, die der direkten Versorgung von Patienten dienen.
ANMERKUNG Das Verfahren entspricht einer Prüfung der Phase 2, Stufe 2 (Anhang E).