Projekta Nr.EN 13806-3:2025
NosaukumsDieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Gesamtquecksilbers (Hg) in Lebensmitteln mittels direkter Atomabsorptionsspektrometrie nach thermischer Zersetzung in einem Sauerstoff- oder Luftstrom und Konzentrierung durch Amalgambildung fest. Das Verfahren ist auf feste und flüssige Proben anwendbar. Dieses Verfahren wurde in einem Ringversuch geprüft, der an sieben verschiedenen Materialien mit einem Quecksilbergehalt im Bereich von 0,005 mg/kg bis 5,20 mg/kg durchgeführt wurde, und wurde für diesen Bereich erfolgreich validiert. Die folgenden Lebensmittel wurden analysiert:  Seelachs (getrocknet);  (Knollen)-Sellerie (getrocknet);  Weizennudelpulver;  Wildpilze (getrocknet);  Schweineleber (getrocknet);  Kakaopulver;  Thunfisch (getrocknet). Die untere Grenze der Anwendbarkeit des Verfahrens variiert in Abhängigkeit von der Lebensmittelmatrix und vom Wassergehalt des Lebensmittels. Sie ist laborspezifisch und wird bei der Ermittlung der Bestimmungsgrenze durch das Labor festgelegt (siehe 9.2).
Reģistrācijas numurs (WIID)72985
Darbības sfēraDieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Gesamtquecksilbers (Hg) in Lebensmitteln mittels direkter Atomabsorptionsspektrometrie nach thermischer Zersetzung in einem Sauerstoff- oder Luftstrom und Konzentrierung durch Amalgambildung fest. Das Verfahren ist auf feste und flüssige Proben anwendbar. Dieses Verfahren wurde in einem Ringversuch geprüft, der an sieben verschiedenen Materialien mit einem Quecksilbergehalt im Bereich von 0,005 mg/kg bis 5,20 mg/kg durchgeführt wurde, und wurde für diesen Bereich erfolgreich validiert. Die folgenden Lebensmittel wurden analysiert:  Seelachs (getrocknet);  (Knollen)-Sellerie (getrocknet);  Weizennudelpulver;  Wildpilze (getrocknet);  Schweineleber (getrocknet);  Kakaopulver;  Thunfisch (getrocknet). Die untere Grenze der Anwendbarkeit des Verfahrens variiert in Abhängigkeit von der Lebensmittelmatrix und vom Wassergehalt des Lebensmittels. Sie ist laborspezifisch und wird bei der Ermittlung der Bestimmungsgrenze durch das Labor festgelegt (siehe 9.2).
StatussStandarts spēkā
ICS grupa67.050